Die Provisionsregelungen beim Immobilienhandel in Deutschland sind gesetzlich geregelt. Es fällt jedoch immer eine Provision an, wenn ein Makler erfolgreich eine Vermittlungstätigkeit für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie durchführt.
Gemäß § 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht in Deutschland grundsätzlich eine Maklerprovision in Höhe von maximal 3,57% des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer). Diese Provision wird üblicherweise sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer getragen, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen.
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Maximilian S.
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Familie Weber
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